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Tagesgeld und Steuern

Steuerliche Aspekte von Tagesgeld

Wird bei der Bank kein Freistellungsauftrag erteilt, zieht die Bank bei jeder Zinszahlung direkt 30 Prozent Kapitalertragssteuer und den aktuellen Soli-Zuschlag von 5,50 Prozent ab und überweist diesen Betrag an das Finanzamt. Diese Steuern gelten dann als Vorauszahlung zur Einkommenssteuer und können im Rahmen der Jahres-Steuererklärung wieder erstattet werden, wenn die persönliche Steuerlast überschritten ist.Entsprechend der Zinsen beim Tagesgeld können unterschiedliche Beträge ohne Steuerabzug angelegt werden. Ein Alleinstehender kann bei einem Zinssatz von 4 Prozent 20.025 Euro steuerfrei als Tagesgeld anlegen. Bei Verheirateten ist der doppelte Betrag möglich, also 40.050 Euro. Liegt der Tagesgeld-Zins bei 3,50 Prozent sind 22.225 Euro für Singles und 44.500 Euro im Jahr steuerfrei. Bei 3,00 Prozent Zinsen aufs Tagesgeld können 26.700 Euro bzw. 53.400 Euro ohne Zinsabschlag angelegt werden. Bei einem Tagesgeld-Zins von 2,50 Prozent sind es 32.040 Euro bzw. 64.080 Euro. Bei monatlicher Zinszahlung mit Wiederanlage sind die Beträge etwas geringer, da sich der Zinseszinseffekt auswirkt. Eine Übersicht über die günstigsten Konditionen bietet ein aktueller Tagesgeldvergleich im Internet. Die besten Tagesgeld-Zinsen bieten meist die Direktbanken an.Beachten Sie auch das Tagesgeldkonto.

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